Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Tennistraining, die mit der Tennisschule Landsknecht (nachfolgend Tennisschule genannt) geschlossenen werden.
Durch die Anmeldung zum Training kommt der Vertrag bindend zustande.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Tennistraining. Der Vertrag wird für die vereinbarte Dauer (Saison, bestimmtes Kontingent, Einzelbuchung) abgeschlossen.
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils monatlich zum 15. des Folgemonats (wie auf der Rechnung beschrieben) zu überweisen. Bei Einzeltrainingseinheiten muss das Geld nach der Einheit bezahlt werden.
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor und nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern müssen deshalb Sorge tragen, ihr Kind pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge leisten müssen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer vorübergehend aus einer Gruppe auszuschließen, wenn nur dadurch der ordnungsgemäße Ablauf des Trainings sichergestellt werden kann und das Verhalten des Trainingsteilnehmers dazu Anlass gegeben hat.Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Trainingsentgeltes.
Bei unbespielbarkeit des Platzes wegen der Witterungsbedingungen fällt das Training , der Anspruch auf das Trainigsentgelt bleibt erhalten.
Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Preisliste gilt jeweils bis zur neuen Saison.
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
Eine Kündigung des Vertrages vor Ablauf des Vertrages ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann in den Gesetzlich geregelten Fällen außerordentlich gekündigt werden. Kündigungsrecht wird für die folgenden Fälle eingeräumt: gesundheitliche Beeinträchtigungen von mehr als 3 Monaten Dauer, die ein Fortsetzen des Sportes unmöglich macht. Die Krankheit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. AGB Stand 02.03.2011